Durchführung von Eigentümerversammlungen intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. Vertretern der Eigentümergemeinschaft
Beratung der WEG bezüglich Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiesparmaßnahmen
Durchsetzung der Hausordnung
Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss-Sammlung, Versammlungsniederschrift, gerichtliche Entscheidungen, Pläne, Schließscheine, etc.) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.)
Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
Regelmäßige Hausbesichtigungen
Enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
Überwachung der Hausmeisterleistungen
Erstellung eines Instandhaltungsplans
Umsetzung behördlicher Auflagen
Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen
Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung Verkehrssicherungspflicht